AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Stand 01.06.2023.
ALLGEMEINES
Die nachfolgenden AGBs gelten für den Geschäftsverkehr zwischen Peter Hoffmann/v12-marketing, im folgenden Auftragnehmer genannt, und dem Kunden, im folgenden Auftraggeber genannt, auch wenn diese bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich erwähnt werden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen; diese verpflichten den Auftragnehmer nur, wenn er sich ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt. Für Aufträge im Bereich Grafik-Design gelten zudem die Vertragsbedingungen "Honorarvertrag".
ANGEBOT
1. Im Angebot werden Projekt, Umfang, Projektphasen, Vorgehensweise, Leistungen, anfallende Fremdkosten und Zahlungsmodalitäten beschrieben. Angebote und Aufträge sind rechtswirksam,wenn sie schriftlich abgefasst und durch den Auftragnehmer entsprechend dem Vermerk im Angebot bestätigt sind. Verbale Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Alle Angebote sind freibleibend.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund, etwa bei offensichtlichem Verstoss gegen die Verfassung der BRD, bei wettbewerbs-
widrigem oder sittenwidrigem Inhalt oder wegen Beanstandungen der technischen Form des Inhalts, abzulehnen. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer erst nach Zustandekommen des Auftrages von den vorgenannten Gründen Kenntnis erhält. Der Rücktritt vom Vertrag erfolgt unverzüglich durch eine fristlose Kündigung.
3. Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, sei es aus diesem Auftrag oder aus anderen Aufträgen, ist der Auftragnehmer berechtigt, von allen, diesen Auftraggeber betreffenden Verträgen, zurückzutreten. Es obliegt dem Auftragnehmer, eine Nachfrist zum Ausgleich der offenen Forderung zu setzen.
HONORAR.
1. Die Vergütung für Konzepte und Projekte erfolgt nach Angebot. Zeitaufwand, der bei Angebotserstellung nicht absehbar war und deshalb im Angebot nicht berücksichtigt ist, wird zusätzlich berechnet. Dies wird mit Nachweis geführt :
- 1.1 Reisekosten für Flug, Bahn, Übernachtungen werden nach Beleg abgerechnet. Der Spesensatz pro Tag liegt bei pauschal € 50,-. Fahrtkosten mit dem Auto werden pro gefahrenen Kilometer mit € 0,75 abgerechnet. Kurierfahrten werden nach Beleg rein netto abgerechnet.
- 1.2 Farbkopie/-laserdruck, pro Stück: DIN A4 € 1,20, A3 € 2,20; s/w-Massenkopien werden nach Anzahl in Rechnung gestellt
- 1.3 CD/DVD brennen: pro Stück € 8,- (inkl. Hardware);
- 1.4 Andruck/Proof, pro Stück € 75,-.
- 1.5 Export eines Druck-PDF € 19,90
2. Alle angegebenen Preise sind netto und in Euro. Bei Rechnungsstellung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Rechnungen sind spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar. Sind Teilzahlungen vereinbart, so sind diese zum vereinbarten Zeitpunkt fällig und massgebend für die Fortführung des Auftrages. Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhevon 9 % über dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen. Den Nachweis eines höheren Verzugsschadens behält sich der Auftragnehmer vor. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer - unbeschadet seiner sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit einer Gegenforderung aufzurechnen, sofern diese Forderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers, die auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sind ebenfalls ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber eine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 S. 1 BGB ist und die Gegenforderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
3. Fremdkosten, die zur Realisation von Projekten notwendig sind, werden direkt durch beauftragte Drittunternehmen an den Kunden berechnet. Wir sorgen dafür, dass ein entsprechendes Angebot beim Kunden eingeht. Nach Beauftragung durch den Auftraggeber koordinieren und überwachen wir die Abwicklung. Für dabei entstehende Mängel, Zeitverzug oder nichterfüllungen des Vertrages ist immer das beauftragte Unternehmen schadensersatzpflichtig. Alle bei einem Projekt entstehenden Fremdkosten werden durch das beauftragte Unternehmen direkt an den Auftraggeber berechnet.
ANNULLIERUNG.
Zieht der Auftraggeber einen erteilten Auftrag vor Vollendung des Werkes zurück, werden eine Vergütung für nicht verwendete Entwurfsarbeiten fällig. Die Höhe dieser Vergütung ist 40% der Summe, die bei Vollendung des Auftrages fällig geworden wäre und bezieht sich demzufolge auf die Angebotssumme. Die letztendliche, prozentuale Höhe bestimmt der Auftragnehmer mit Aufwandsnachweis. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Hat der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Annullierung Drittunternehmen beauftragt, so muss er den Ausgleich derer Forderungen vornehmen. Der Auftragnehmer ist davon frei.
ÄNDERUNGEN.
Ändert der Auftraggeber nach Auftragserteilung Art oder Umfang der Leistungen, so wird der daraus resultierende Mehraufwand zusätzlich berechnet. Werden erteilte Aufträge aus Gründen, die ich nicht zu verantworten haben, nicht erfüllt, wird die Vergütung in Höhe des jeweiligen Angebotes erhoben.
VORGEHENSWEISE.
Wichtige Details der laufenden Zusammenarbeit, auftretende Änderungen und Abweichungen vom erteilten Auftrag werden dem Auftraggeber per email mitgeteilt. Die Inhalte gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Werktagen begründet und schriftlich widerspricht. Das Einverständnis zur Abnahme von Leistungen gilt als erfolgt, wenn innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung, Fertigstellung bzw. Präsentation keine Einwände schriftlich erfolgen.
ZEITACHSE.
Enthält das Angebot Termine oder Zeitrahmen, sind diese für beide Partner bindend. Die Nichteinhaltung seitens des Auftrgaggebers entbindet mich von der jeweiligen Terminverantwortung.
LIEFERTERMINE.
Angaben zu Lieferzeiten sind im Angebot auch bezüglich ihrer Verbindlichkeit definiert. Hiervon abweichende Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Kann eine Lieferung im Fall einer verbindlichen Terminzusage nicht termingerecht erfolgen, so muss der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Gerät derAuftragnehmer aus von ihm zu vertretenen Gründen mit der Lieferung in Verzug und hat der Auftraggeber erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Unvorhergesehene Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie Ausfall der Informationssysteme und Datenverarbeitungsanlagen, Energieausfall, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Importprobleme, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, höhere Gewalt, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder aus vergleichbaren Gründen, verlängern die Durchführung des Auftrages. Kann der Auftragnehmer auch nach angemessener Verlängerung den Auftrag nicht durchführen, sind sowohl der Auftraggeber, als auch der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Rücktrittsrecht ist durch schriftliche Erklärung auszuüben. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Tritt der Auftragnehmer vom Vertrag zurück, erstattet er dem Auftraggeber unverzüglich sämtliche bereits erbrachten Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen.
GEHEIMHALTUNG.
Ich verpflichte mich, alle mir, im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln.
GEWÄHRLEISTUNG.
Der Auftragnehmer übernimmt in keinem Fall die Gewähr dafür, dass die bestellte Ware sich für den vom Auftraggeber vorgesehenen Verwendungszweck eignet und/oder diese unter den beim Auftraggeber oder seinem Abnehmer gegebenen Bedingungen verwendet oder verarbeitet werden kann; vielmehr ist es Sache des Auftraggebers, dies vor der Auftragserteilung auszuprobieren. Der Auftraggeber sichert zu, dass er berechtigt ist, dem Auftragnehmer die Unterlagen zum Zwecke der Durchführung des Auftrages zur Verfügung zu stellen. Soweit an den Unterlagen Urheberrechte, Markenrechte, Namensrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Auftraggeber sicher, dass er im Besitz der für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Lizenzen ist, insbesondere, dass er berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Logos, Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu digitalisieren, in das Druckerzeugnis aufzunehmen oder als Teil seiner Kommuniationsmittel zu nutzen und/oder diese Befugnisse zur Durchführung dieses Vertrages dem Auftragnehmer einzuräumen. Die vorgenannten Rechte werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber in allen Fällen örtlich unbegrenzt, zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigem Umfang übertragen. Für den Inhalt des Werkes trägt der Auftraggeber die alleinige, ausschliessliche Verantwortung und Haftung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von allen wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Es ist immer Sache des Auftraggebers wettbewerbs-, marken-, urheber- oder namensrechtliche sowie sonstige Fragen vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären.
SCHUTZRECHTE.
1. Es wird im Rahmen der Sorgfaltpflicht zugesichert, dass die an den Auftraggeber übertragenen Leistungen frei von Nutzungsrechten Dritter sind. Sollten Rechte Dritter unbeabsichtigt berührt sein, verpflichtet sich der Auftragnehmer, Alternativen zu entwickeln. Zu einer weitergehenden Form des Schadenersatzes besteht keine Verpflichtung. Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine wettbewerbsrechtliche Überprüfung für die Zulässigkeit der gestalteten und entwickelten Massnahmen in Abstimmung mit der Rechtsabteilung des Auftraggebers oder mit einer empfohlenen Anwaltskanzlei durchgeführt werden. Die daraus entstehenden Kosten wird der Auftraggeber ausgleichen und den Auftragnehmer davon freistellen. Buy-out-Rechte sind in den Honoraren grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
2. Soweit dem Auftragnehmer an Produkten oder Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung Urheberrechte zustehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, diese Produkte und Dienstleistungen Dritten zu überlassen, ausser dies gehört zur bestimmungsgemässen Verwendung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gewerbliche Schutz- und Markenrechte durch Eingriffe in das Produkt zu verändern oder zu beeinträchtigen, es sei denn, dies ist ausdrücklich und schriftlich durch den Auftragnehmer in Vertragsform gestattet. Grafiken, Bilder, Fotos, Zeichen, Texte oder vergleichbare, vervielfältigbare oder sonst ausnutzbare Produkte oder Dienstleistungen dürfen vom Auftraggeber nicht anders als für die bestimmte Nutzung verwendet, vervielfältigt oder an Dritte zum Zwecke der Nutzung oder Vervielfältigung überlassen werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich und schriftlich durch den Auftragnehmer in Form eines Vertrages gestattet. Ein Verstoss gegen diese Schutzrechte berechtigt, den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
MÄNGEL.
Der Auftraggeber hat gelieferte Leistungen oder Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der Ware schriftlich, unter detaillierter Angabe der beanstandeten Punkte anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Die Haftung des Auftragnehmers erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit der Ware. Ein Mangel liegt insbesondere dann nicht vor, wenn bei farbigen Pro- oder Reproduktionen in allen Druckverfahren geringfügige Farbabweichungen zwischen Original und der Druckvorstufe vorhanden sind. Das gilt auch für den Vergleich zwischen Andruck (Proof) und Auflagendruck. Ein durch den Auftraggeber erstelltes Proof ist für den Auftragnehmer nicht verbindlich. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt den Auftraggeber nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich bei unrichtiger oder unvollständiger Wiedergabe auf Nacherfüllung, d.h. nach seiner Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die mangelhafte Ware muss der Auftraggeber an den Auftragnehmer herausgeben. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist der Auftragnehmer hierzu nicht in der Lage, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Die Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten durch den Auftraggeber oder seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach maximal auf den 3-fachen Nettowarenwert beschränkt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers als die vorstehend genannten, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Personenschäden; für sonstige Schäden gilt sie nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; schliesslich gilt sie nicht, wenn ein Schaden durch das Fehlen einer Beschaffenheit entsteht, die der Auftragnehmer garantiert hat. Der Ausschluss einer weitergehenden Haftung auf Schadensersatz gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
EIGENTUMSVORBEHALT.
Die vom Auftragnehmer gelieferte Dienstleistung oder Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der konkreten Bestellung entstandenen Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Gegenüber Unternehmen und sonstigen Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB behält sich der Auftragnehmer das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die dem Auftragnehmer aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Auftraggeber zusteht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gelieferten Dienstleistungen oder Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Zahlungsrückstand ist, zu veräussern oder zu veröffentlichen. Er ist zur Weiterveräusserung nur mit der Massgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräusserung auf den Auftragnehmer übergeht. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräusserung oder Veröffentlichung bereits jetzt an den Auftragnehmer ab, und zwar gleich, ob an einen oder an mehrere Abnehmer veräussert wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräusserung bis zum jederzeit möglichen Widerruf des Auftragnehmers einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Auftraggeber in keinem Fall berechtigt. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet - sofern der Auftragnehmer den Abnehmer des Auftraggebers nicht selbst unterrichtet -, dem Abnehmer die Abtretung an den Auftragnehmer unverzüglich bekannt zu geben und dem Auftragnehmer die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert die Forderung des Auftragnehmers mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten behält sich der Auftragnehmer vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hält der Auftraggeber einen Zahlungstermin nicht ein oder verstösst er gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden dem Auftragnehmer Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Weiterveräusserung der Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Auftraggebers auf den Auftragnehmer zu verlangen oder, falls die Ware bereits weiter veräussert, aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Auftraggebers zu verlangen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Unterlagen, welche am EDV-System erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
DATENSCHUTZ.
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Auftraggebers sowie alle, für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten, im automatisierten Verfahren.
ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND.
Erfüllungsort ist Erlangen. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung, einschliesslich Wechsel- und Scheckforderungen, ist, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht ermittelt werden kann.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN.
Für alle Aufträge gilt ausschliesslich deutsches Recht. AGB’s des Auftraggebers, die von diesen Bedingungen abweichen, gelten als nicht vereinbart. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Partner verpflichten sich, für diesen Fall eine sachlich und wirtschaftlich gleichwertige Regelung rechtlich zutreffenden Inhalts zu vereinbaren. Mündliche und telefonische Vereinbarungen sind nur verbindlich wenn sie schriftlich bestätigt sind.
v12-marketing, Peter Hoffmann, Ricarda-Huch-strasse 3a, 91056 Erlangen, fon: 09131-687 25 82, hoffmann(at)v12-marketing.de. Steuer-Nr.: 216/297/28683 USt-Id-Nr.: DE 175483431.
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